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Als B-Ware werden im Gegensatz zu A-Ware und C-Ware Verkaufsartikel
bezeichnet, die aus dem normalen Vertrieb eines Händlers herausfallen und zum
Sonderpreis angeboten werden, dabei aber neu bzw. neuwertig und voll
funktionsfähig sind sowie der regulären Gewährleistung unterliegen. Dabei kann
es sich handeln um:
- Nicht mehr original verpackte, aber als neu geltende Artikel
Dabei handelt es sich um Artikel, die nur einmal ausgepackt und vorgeführt
bzw. vom Kunden angesehen wurden sowie um Retouren aus dem Versandhandel.
- Artikel, die kleine Fehler aufweisen
Hierzu gehören neuwertige Vorführgeräte, Muster- und Ausstellungsstücke,
sowie Kartonageschäden, bei denen die Originalverpackung beschädigt wurde oder
fehlt. Diese Artikel weisen ansonsten keine oder eher geringfügige, optische
Mängel (Gebrauchsspuren) auf, die keinen Einfluss auf die Funktionsfähigkeit des
Gegenstandes haben.
Dies sind Artikel, die bereits einmal repariert und so in einen neuwertigen
Stand zurückversetzt wurden.
also überzählige Restware
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